Bestattung von Kindern

Wenn Geburt und Tod zusammentreffen, überschneiden sich auch die Tätigkeiten von Hebamme und Bestatter’in. Durch eine  Geburt wird eine Frau zur Mutter, auch wenn das geborene Kind nicht lebend auf die Welt kommt. Dadurch hat Sie Anrecht auf Hebammenleistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden. Gleichzeitig steht ein Abschied bevor und bedarf der Rolle und Kompetenz eines Bestatters. Beide Rollen werden von uns getragen, sowohl die Hebammenbegleitung vor und nach der Geburt eines Kindes, als auch die Begleitung im Abschied.

So entsteht ein Beistand ohne Brüche. Vom Ankommen bis zum Loslassen.  

Wenn das Kleinste das Schwerste ist

 

Die Begleitung von Kindern und Sternenkindern liegt uns besonders am Herzen. Als Hebamme durfte Jana viele Anfänge begleiten – und weiß, dass auch ein früher Abschied Raum, Würde und Zärtlichkeit braucht.

Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir den Abschied individuell, liebevoll und achtsam. Ganz gleich, wie kurz ein Leben war – es war bedeutungsvoll.

Ob im Krankenhaus, Zuhause oder unter freiem Himmel – wir finden gemeinsam Wege, wie Sie Abschied nehmen können. Ohne Druck. Ohne Vorgaben. In Ruhe.

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Hebammenleistungen

Manchmal endet eine Schwangerschaft anders, als erhofft.

Ein Herz hört auf zu schlagen, eine Geburt findet statt, ohne dass ein Kind ins Leben kommt.

Auch eine Fehlgeburt ist eine Geburt.

Ob sie zu Hause, in der Klinik oder auf der Wochenbettstation geschieht – sie braucht Begleitung, Schutz und Information.